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Ines Balcik, Sprachblog

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Schwer verdaulich

Medizin soll nicht schmecken, sie soll wirken. Gilt das auch für Gesetze?

Darf ich vorstellen: Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, 34 Buchstaben.
Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie den Sprachberater Ihres Vertrauens.


Kommentare: (per RSS abonnieren)

Das ist ja mal ein wirklich langes Wort mit sehr vielen Buchstaben! Unglaublich ... .


34 Buchstaben… Wow! Wer bietet mehr?
Ich… heute gelesen:
Energieverbrauchskennzeichnungsrecht = 36 Buchstaben.
Und noch mehr gefällig? Auch heute gelesen (im Zuge meines Auftrages):
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung = 41 Buchstaben, ein Gesetzestext der EU.
Tja…


:-) Respekt :-)


Oha, wow so lange Wörter sind mir glaube ich noch nie über den Weg gelaufen oder ich habe sie bisher noch nicht wahr genommen ;)


Es gibt auch den eierschalensollbruchstellenverursacher mit 38 Zeichen, ein Gerät, das ich vor vielen Jahren erstmals in der Schweiz in seiner beschrifteten Originalverpackung gesehen habe.
Und auf http://blogs.arte.tv/Karambolage-de/frontUser.do;jsessionid=BA4329424FBDC74026ADF996A62761A4?method=getHomePage&blogName=Karambolage-de&month=1&year=2012 steht das Wort Eierschalensollbruchstellenverursacherdreharbeiten mit 50 Zeichen.


:-) Ehrensache, dass der Eierschalensollbruchstellenverursacher schon Thema im Sprachblog war, bitte sehr.


Aha, prima! Hätte mich auch gewundert, wenn nicht… :-)


diese Gesetzesdichter sind wirklich albern ... aber diese Wortungetüme sind schon älter…

hier hab ich auch eins:

Reichsdeputationshauptschluss (29)

aber aus 1806

;)

Dan


Ich möchte die Zahl auf 28 reduzieren, da 1806 das Eszett noch unumstritten war.

Leider aber nannte sich dieses Gesetz nur „Hauptschluß der ausserordentlichen Reichsdeputation“ – und das „ch“ wurde noch als Ligatur gesetzt.
Ist also leider kein buchstabenrekordverdächtiges Wort…



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