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Ines Balcik, Sprachblog

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Textdiebstahl

Das deutsche Rechtssytem ist für Laien oft schwer verständlich. Dass Gegenstände, die einem nicht gehören, nicht einfach gestohlen werden dürfen, ist eindeutig. Dass Texte, die man nicht selbst geschrieben hat, nicht einfach gestohlen

kopiert und verwendet werden dürfen, ist weniger klar.

Zum Glück ist es kein Aprilscherz, dass Susi Ackstaller in einem dreisten Fall von Textklau endlich eine gute Nachricht vermelden kann. In einem ersten Verfahren hatte ein Richter ihren Webtexten die nötige Schöpfungshöhe nicht zuerkannt. In einem zweiten Verfahren hat ein anderer Richter zum Glück anders geurteilt. Damit ist klar: Auch Textdiebstahl ist Diebstahl.

Über Einzelheiten berichtet Susi in ihrem Textblog.


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