Einträge aus der Kategorie: Bandwurmartig
Schwer verdaulich
Medizin soll nicht schmecken, sie soll wirken. Gilt das auch für Gesetze?
Darf ich vorstellen: Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, 34 Buchstaben.
Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie den Sprachberater Ihres Vertrauens.
Zum Zwecke
Lange Wörter sammle ich immer noch gerne. Selbst in IT-Texten lassen sie sich finden, beispielsweise dieses Wort mit 31 Buchstaben: Softwareverteilungsmechanismen.
Welchem Zweck meine völlig willkürliche und unsystematische Wörtersammlung dient? Keinem, völlig zweckfrei ist sie nur der Freude an der Sprache verbunden. Einen Zweck verfolgte dagegen besagter IT-Text. Dort war nämlich auch zu lesen: „Zum Zwecke der Weiterleitung verschiedener Daten ...“ Das ließ mich stutzen. Ich verstehe, dass bei Goethes Zauberlehrling „zum Zwecke Wasser fließe“, aber in einem Sachtext im Jahr 2011 wirkt die umständliche Formulierung nur angestaubt und fehl am Platz.
Gestreift
Endlich einmal ein ellenlanges Wort, das nicht ein Gesetz bezeichnet. Dafür bildet es ein wunderbares Beispiel für kompliziertes Amtsdeutsch: Abstandseinhaltungserfassungsvorrichtung. Das sind unglaubliche 40 Buchstaben! Was sind schon simple Querstreifen dagegen?
Lang, länger, am längsten
Genau weiß ich selbst nicht, was mich an überlangen Wörtern wie Nutzungsextensivierungsprojekt (30 Buchstaben) oder gar Vorstandsvergütungsangemessenheitsgesetz (40 Buchstaben) so fasziniert.
Vielleicht kontrastieren sie einfach zu schön mit der allgegenwärtigen Empfehlung, möglichst kurze Sätze zu schreiben. Vielleicht zeigen sie auch ganz allgemein die Poesie der Sprache.
Verordnet
Was wäre unsere Sprache ohne Behördendeutsch, ich wiederhole mich gerne. Man lasse nur einmal dieses Wort genüsslich auf der Zunge zergehen: Stadtverordnetenversammlung. Das sind zwar nur 27 Buchstaben, aber wie viel beeindruckender klingt das Wort als das kurze und bündige Pendant Rat der Stadt.






